Category Archives: Recht

Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt

Während EU & UNO Homophobie bekämpfen
Österreichs Justiz versagt bei homophober Gewalt
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt

RKL - Rechtskomitee Lambda

Die EU-Grundrechteagentur präsentiert heute die Ergebnisse ihrer historischen unionsweiten Homophobiestudie. Und auch die UNO engagiert sich im Kampf gegen Homophobie. In Österreich hingegen schützt der Bund Homosexuelle noch immer nicht vor Diskriminierung außerhalb des Arbeitsplatzes. Und die Justiz versagt bei der Sanktionierung homophober Gewalt, kritisiert das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer.

In den vergangenen zwei Jahren hat die EU-Grundrechtagentur (www.fra-europa.eu) 93.000 homo- und bisexuelle sowie transidente Personen (LGBT) in der gesamten Union befragt und wird die Ergebnisse dieser historisch und weltweit einzigartigen Studie am heutigen Internationalen Tag gegen Homophobie (IDAHO) in Den Haag der Öffentlichkeit präsentieren (http://fra.europa.eu/de/event/2013/prasentation-der-ergebnisse-der-bisher-grossten-umfrage-zu-hassverbrechen-und). Und auch die UNO erhebt ihre Stimme markant gegen Homophobie (http://www.youtube.com/watch?v=sYFNfW1-sM8).

Die Ergebnisse der EU-Studie sind erschreckend. Die übergroße Mehrheit der LGBT-Personen hat Diskriminierung erfahren müssen, sowohl in als auch außerhalb der Arbeitswelt. Mehr als 25% wurden in den letzten 5 Jahren Opfer von Gewalt, und nur weniger als jedes fünfte Gewaltopfer hat Anzeige erstattet.

In Österreich schützt der Bund (anders als 8 der 9 Bundesländer in ihren Landesgesetzen) Homosexuelle immer noch nur am Arbeitsplatz, nicht aber außerhalb. Es ist daher hierzulande immer noch völlig legal, Homosexuelle beispielsweise aus Lokalen zu werfen, ihnen Mietwohnungen oder Hotelzimmer zu verweigern oder sie einfach nicht bedienen. Und sogar in der Arbeitswelt selbst verwehren Gerichte, bis hin zum Obersten Gerichtshof, bei homophober Diskriminierung den gesetzlich vorgesehenen Schutz (vgl. http://www.rklambda.at/iusamandi/ia-1-12.pdf).

Damit nicht genug, versagt auch noch die Justiz bei der Sanktionierung roher homophober Gewaltexzesse, wie zwei Beispiele aus jüngster Zeit erschreckend dokumentieren.

Wie ein Hund nach draußen gejagt

J.E. wurde im Sommer des Vorjahres bei einem Musikfestival in St. Pölten Opfer schwerer homophober Übergriffe durch zwei Securities. Am frühen Morgen gegen Ende der Veranstaltung saß er in der nur noch schütter besuchten Festhalle und tauschte mit einem anderen Mann Zärtlichkeiten aus. Plötzlich wurde er von den beiden Securities grob und aggressiv aufgefordert, dieselben zu beenden und in der Folge vom Festivalgelände getrieben. Unter wüstesten Beschimpfungen und schweren homophoben Beleidigungen, mit Faustschlägen und Fußtritten haben ihn die beiden Securities wie einen Hund nach draußen gejagt. Aufgrund der massiven Aggressivität und der schwulenfeindlichen Beschimpfungen hatte der Mann reale Todesangst, umgebracht oder zumindest schwer verletzt zu werden, sobald außerhalb des Festivalgeländes keine Zeugen mehr anwesend sind.

Tatsächlich hat J.E. durch den Gewaltexzess erhebliche Verletzungen davon getragen. Obwohl er die Polizei gerufen hatte, verhielt sich diese ihm gegenüber voreingenommen und aggressiv nachdem die Täter ihn ihrerseits plötzlich (fälschlich) beschuldigten, in der Festhalle mit dem anderen Mann sexuelle Handlungen vorgenommen und dadurch ein Sexualdelikt begangen zu haben. Deshalb hätten sie ihn nach draußen gebeten und hinaus begleitet …

Opfer zum Täter gestempelt

Das Opfer fand sich nun plötzlich in der Rolle des beschuldigten Sexualstraftäters wieder, was ihn nicht nur finanziell sondern auch psychisch schwer belastet und gedemütigt hat. Schlußendlich hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn eingestellt. Allerdings ebenso auch gegen die Gewalttäter. Das Opfer beantragte die Fortführung des Verfahrens doch das Gericht hat die Einstellung bestätigt (Landesgericht St. Pölten 15.04.2013, 20 Bl 8/13a), weil es keine unmittelbaren Tatzeugen gibt und die Verletzungen des Opfers auch von jemand anders stammen könnten.

Diese Begründung kommt einer Verhöhnung des Opfers gleich. Denn zum einen hatte die Polizei keinerlei Anstalten gemacht, unmittelbare Tatzeugen ausfindig zu machen sondern konzentrierte sich auf die Verfolgung des Opfers als angeblicher Sexualstraftäter. Zum anderen stellt es trauriges Allgemeinwissen dar, dass Passanten derartiger Vorfälle regelmäßig bestrebt sind, nicht involviert zu werden und sich nur selten als Zeugen zur Verfügung stellen. Und die durch mehrfache Befunde nachgewiesenen Verletzungen konnten von niemand anderem verursacht worden sein. Sofort an Ort und Stelle hatte der Notarzt Verletzungen festgestellt. Das Opfer hatte sogleich die Polizei herbeigerufen und auch den Veranstaltern per SMS und in einem Telefongespräch sofort an Ort und Stelle die soeben erfolgten Übergriffe ihrer Securities gemeldet. Die SMS-Nachrichten befinden sich im Gerichtsakt.

Massive Vorstrafen völlig ausgeblendet

Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft noch das Gericht interessierten sich auch nur ansatzweise für das homophobe Motiv des Gewaltexzesses. Sogar die Vorstrafen der Securities (!) wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Besitzes verbotener Waffen sowie Suchtgifthandels als Mitglied einer kriminellen Vereinigung haben sie völlig ausgeblendet …

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich letzten Sommer in Wien. R.M. besuchte ein Gay-Clubbing in einer Innenstadtdiscothek. Besonders freizügig gekleidete (bis hin zu nackten) Personen wurden laut Bewerbung mit freiem Eintritt belohnt. Obwohl das Bewachungsunternehmen zuvor auf den Charakter der Veranstaltung hingewiesen worden war, kam es an diesem Abend wiederholt zu homophoben Aggressionen seitens des Wachpersonals. R.M. wurde wegen seines nackten Oberkörpers gestellt und rüde aufgefordert, ein Hemd überzuziehen. Als er sich weigerte, stießen ihn die Securities zu Boden, malträtierten ihn, griffen auch seinen ihm zu Hilfe eilenden Freund an und würgten diesen, schleiften R.M. nach draußen und ließen ihn dort mit voller Wucht auf den Asphaltboden fallen.

R.M. erlitt erhebliche Verletzungen, seine Kleidung wurde zerfetzt und sein Mobiltelefon zerstört. Er rief die Polizei und die Discothek erteilte in der Folge ihm (!) Hausverbot.

Milder behandelt als eine Wirtshausrauferei

Im Gegensatz zur St. Pöltner Polizei hat die Wiener Polizei vorbildlich ermittelt. Doch die Staatsanwaltschaft Wien hat keine Anklage erhoben sondern den Gewaltexzess als Bagatelle eingestuft. Sie hat das Verfahren gegen die Täter gegen eine bloße Probezeit von einem Jahr (bei möglichen 2 Jahren) eingestellt, ohne in irgendeiner Weise wenigstens zu verlangen, dass die Täter Schadenersatz leisten, gemeinnützige Arbeiten verrichten, eine Geldbuße zahlen oder sich zu einem außergerichtlichen Tatausgleich bereit finden (StA Wien 118 BAZ 1304/12a). Ein Jahr Probezeit ohne irgendwelche Weisungen, die absolut geringste „Sanktion“, die das österreichische Strafrecht überhaupt vorsieht: für einen homophoben Gewaltexzess durch Wachpersonal!

Auch die Staatsanwaltschaft Wien interessierte sich nur ansatzweise für das homophobe Motiv des Gewaltexzesses. Sie behandelte den homophoben Gewaltexzess wie eine gewöhnliche Wirtshausrauferei; und sanktionierte ihn überdies so milde wie kaum jemals eine Wirtshausrauferei …

Gegen einen solchen Rücktritt von der Verfolgung gibt es keinerlei Rechtsmittel.

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) fordert angesichts dieser beiden Fälle im Zusammenhalt mit den Ergebnissen der heute präsentierten EU-Homophobiestudie, homophobe Gewalt endlich als solche bekämpfen. Straftaten, deren Motiv Hass ist, sei es auf Grund von Rasse, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht(sidentität), Religion, Weltanschauung, Behinderung oder Alter, müssen im Gesetz als solche benannt werden (Hate-Crimes) und mit strengen Strafen belegt werden.

„Erschreckend ist schon der ungenügende gesetzliche Schutz gegen Homophobie“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der beiden Männer Dr. Helmut Graupner, „Noch erschreckender ist die verbreitete Unwilligkeit, wenigstens die vorhandenen Gesetze wirksam zu vollziehen“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

Rückfragehinweis:

Tel: 01/8763061
Mobil: 0676/3094737
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17.05.2013

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Wiener Linien: Kein Ersatz für die erlittene Diskriminierung

Wiener Linien
Berufungsgericht verletzt das Gesetz: Kein Ersatz für die erlittene Diskriminierung

RKL - Rechtskomitee Lambda

Im Dezember 2010 hat der Verfassungsgerichtshof die Diskriminierung von Männern bei den Seniorenjahreskarten für gleichheitswidrig erklärt (15.12.2010, V 39/10). Bisher haben alle angerufenen Gerichte aller Instanzen den Klägern den gegenüber Frauen zuviel bezahlten Preis sowie eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von EUR 500,– bis 1.500,– zugesprochen (LG ZRS Wien 19.06.2012, 35 R 151/12h; LG ZRS Wien 25.01.2013, 35 R 8/13f; LG ZRS Wien 20.02.2013, 63 R 7/13i). Nun hat ein bislang nicht mit solchen Fällen befaßter Berufungssenat – entgegen dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes – dem Opfer eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung völlig verweigert.

Der 1946 geborene Kläger hatte 2009 bis 2011 für seine Jahreskarten jeweils EUR 458,– bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten die Jahreskarten um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, auf Grund des Vorrangs der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat daher dem Mann recht gegeben und ihm mit Urteil vom 23. Oktober 2012 (52 C 584/12m) den Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen (EUR 458,–) sowie eine Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von EUR 500,–.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Anwendungsvorrang des EU-Rechts und die Schadenersatzpflicht der Wiener Linien zwar bestätigt, über Berufung der Wiener Linien aber die Entschädigung für die erlittene Diskriminierung völlig gestrichen (LG ZRS Wien 16. 04.2013, 64 R 1/13i), obwohl das Gesetz – neben dem Ersatz des Vermögensschadens – eine solche Entschädigung für die erlittene Diskriminierung ausdrücklich verlangt (§ 38 Abs. 1 Gleichbehandungsgesetz: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40126099&ResultFunctionToken=7ff6dfc2-283e-4f1b-80e3-c41914117ff3&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=glbg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=38&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.05.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=).

Der Berufungssenat entschied damit entgegen der bisherigen Urteile der anderen Berufungssenate desselben Gerichts. Zudem hätte er – bei seiner abweichenden Rechtsansicht – die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union vorlegen müssen, der bei Diskriminierungen uneingeschränkten vollen, wirksamen und abschreckenden Schadenersatz in Form einer Sanktion verlangt (Dekker 1990, Draehmpaehl 1997, Accept 2013). Über diese Vorlagepflicht hat er sich hinweggesetzt.

Weitere Fälle sind anhängig.

Entschädigungsanspruch für alle betroffenen Männer – Verjährung droht

Seit 1. Jänner 2012 erhalten auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab 60 Jahren. Alle bisherigen Urteile, bis auf das nunmehrige gesetzwidrige Berufungsurteil, bestätigten, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben.

Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung. Um Verjährung zu vermeiden sollten Klagen so rasch als möglich eingebracht werden. Rechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren üblicherweise.

Das Gleiche gilt für die ÖBB bezüglich der Vorteilscard senior und für alle anderen Verkehrsunternehmen, die Männer und Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben.

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16.05.2013

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BZÖ Politiker Grosz heiratet seinen Lebensgefährten

Heute um 11h gibt der BZÖ Politiker Gerald Grosz seinem langjährigen Lebensgefährten Thomas R. das Ja-Wort.

Gerald Grosz schwul

“Ich habe nichts zu verbergen und habe aus meiner Homosexualität nie eine politische Sache gemacht. Alles Andere bleibt privat”, so der erste Österreichische Politiker, der sich öffentlich zu seiner Orientierung mit Partnerschaftsgesetz bekennt.

Grosz und Thomas R., der Beamte in der steirischen Landeshauptstadt ist, haben diesen Tag für ihre Eintragung als Partner beschlossen und wir hoffen darauf, dass die Beiden bald auch eine Zivilehlichen Bund in Österreich eingehen können.

In Deutschland gibt es bereits Vorbilder, die sich sehr früh zu ihrer Homosexualität bekannt haben, wie Berliner Bürgermeisters Wowereit der da meint: “Ich bin schwul und das ist gut so!” oder Außenministers Guido Westerwelle: “Ich lebe mein Leben”.

Die österriechische Politik kennt bereits offen lebende Lesben und Schwule, wie Grün-EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek oder Sprecher der Grünen Andersrum Marco Schreuder. Oder auch das homosexuelle Doppelleben von Jörg Haider, das in der LGBT-Szene totgeschwiegen wurde, weil die FPÖ nie eine Vorzeige-Partei für die Lesben und Schwule Österreichs war.

BZÖ Pressesprecher Herbert Haupt meinte dazu, dass Heute um 11h Geschichte geschrieben wird, wenn der erste Politiker Österreichs einen Mann heiratet.

Die Zeiten, in denen das öffentlich machen einer gleichgeschlechtlichen Liebe zu einem Karriere-Knick führte, sind hoffentlich vorbei. Wenn man bedenkt, dass viele Politiker durch ihre Orientierung auch erpresst oder gar aus der Partei ausgeschlossen wurden. Willkommen Österreich im 21. Jahrhundert!
 

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Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen

Eingetragene Partnerschaft
Berufungsgericht bestätigt: Pensionskasse muss Witwerpension für homosexuelle Paare zahlen
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) freut sich über den weiteren Erfolg seiner Klagsoffensive

RKL - Rechtskomitee Lambda

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare ebensolche Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Österreichische Pensionskassen verweigern sie ihnen trotzdem. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat das wiederholt als diskriminierend festgestellt und die Valida Pension AG und die VBV Pensionskassen AG dazu verurteilt, die Hinterbliebenenpensionen auch an eingetragene Paare zahlen. Das Oberlandesgericht Wien hat die ASG Wien nun bestätigt. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, das die Klage unterstützt hat, zeigt sich hocherfreut über das Urteil, bedauert jedoch gleichzeitig, dass homosexuelle Paare ihre Rechte ständig einklagen müssen.

H.R. war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von einem Konsortium aus Valida Pension AG und VBV Pensionskassen AG eine entsprechende Betriebspension. Nachdem sein Partner G.W. und er ihre langjährige Partnerschaft eintragen haben lassen, wollte H.R. sichergehen, dass sein Partner, sollte er vor ihm versterben, entsprechend abgesichert ist.

Auf seine Anfrage hin erklärten die Pensionskassen jedoch unmissverständlich und kategorisch, dass sie seinem Partner keine Witwerpension zahlen werden; bloß weil er ein Mann ist und keine Frau. Eine Hinterbliebenenpension stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Auch der Hinweis auf die (von RKL-Präsident Graupner erstrittenen) Urteile des EuGH in den Fällen Tadao Maruko v. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (2008) und Jürgen Römer v Stadt Hamburg (2011) ließ Valida unbeeindruckt.

H.R. klagte und auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien pochten Valida und VBV auf das (vermeintliche) Recht, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen. Die beiden gehören zu den bedeutendsten Pensionskassen Österreichs. So fungieren sie nicht nur als Pensionskassen der Austria Tabak AG sondern beispielsweise auch als Pensionskassen mehrerer österreichischer Universitäten, des ORF und der Stadt Graz (http://www.valida.at/DE/%c3%9cber%20Valida/Referenzen/Referenzkunden.aspx).

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat die beiden Pensionskassen in die Schranken gewiesen. Hinterbliebenenpension sind auch an überlebende eingetragene PartnerInnen zu bezahlen, unter den gleichen Bedingungen und in gleicher Höhe wie an überlebende EhepartnerInnen (ASG Wien 10.04.2012, 22 Cga 187/11x, ASG Wien 25.09.2012, 6 Cga 21/12v).

Die Pensionskassen haben gegen diese Urteile berufen. Das Oberlandesgericht hat jedoch nun die Berufung verworfen und die Verurteilung der Valida vollumfänglich bestätigt (OLG Wien 27.03.2013, 7 Ra 102/12i). Das Unionsrecht verbiete klar und deutlich derartige Diskriminierungen. Die Valida kann nun noch, als letzte Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof anrufen.

„Es ist bemerkenswert, dass derart renommierte Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminieren sondern auch noch hartnäckig daran festhalten und sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Klägers Dr. Helmut Graupner, „Und wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

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07.05.2013

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HAV nimmt Vorarlberger Landesregierung in die Pflicht

Die Homosexuelle Aktion Vorarlberg hat mit einem Schreiben die Vorarlberger Landesregierung aufgefordert, die notwendige Gleichstellung homosexueller Paare bei Bezirksbehörden endlich umzusetzen.

Standesamt Räumlichkeit

Vorarlberg gehört zu den Bundesländern, die es gleichgeschlechtlichen Paaren noch immer nicht ermöglicht, Eheschliessungen mit Zeremonie und Trauzeugen durchzuführen. In Wien, Innsbruck, Salzburg, Linz oder Villach sind sogar bereits Trauungen ausserhalb der Amtsräume möglich. Die Vorarlberger stellen sich in Punkto Gleichstellung immer noch Quer, was nätürlich kein gutes Licht auf das “Ländle” wirft.

Im Zuge der Theater-Veranstaltung der Laienspielgruppe “Abraham”, wurde die Diskussion um die stetige rückständige Haltung der Vorarlberger Landesregierung diskutiert. Das Volk scheint da schon etwas weiter zu sein, als verantwortlichen Politiker, die an der Diskriminierung von gleichgeschlechtlich Liebender festhalten.

Der Verfassungsgerichtshof hat es bereits als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, wenn Bezirksbehörden die gleichen Rechte bei der Eheschliessung verwehren. Wir hoffen, dass die Botschaft Früchte trägt, denn es könne nicht sein, dass jedes mal der Steuerzahler für Verbohrtheit zur Kasse geben werde, wenn die politisch Beschlüsse, die das Recht des Bürgers auf Gleichbehandlung garantieren sollten, über die Gerichte entschieden werden müssen, so Wolfmeyer Jogy Thomas, Obmann Homosexuelle Aktion Vorarlberg.

In 14 internationalen Ländern ist bereits die Zivilehe erlaubt und 9 europäische Länder sind Lesben und Schwule in Ehe gleichgestellt. Österreich hat lediglich ein Partnerschaftsgesetz, dass es Homosexuellen erlaubt sich zu verpartnern. Somit ist Österreich vermutlich bald wieder eines der letzten europäischen Länder, welches die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnet.

Homosexuelle Aktion Vorarlberg
http://hav.pride-out.net
 

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Das Bestes Argument für die Homoehe ist ein Dreijähriger

Ein lustiger Youtube-Film über einen Dreijährigen, der bereits sehr genau weiss, was er will. Kindermund tut Wahrheit kund, heisst ein Sprichwort.

Wills Du heiraten?
Ja, Mami.
Du kannst Mama nicht heiraten, sie hat bereits einen Ehemann.
Warum? Ich will einen Ehemann?
Du willst einen Ehemann?
Ja.
Du kannst keinen Ehemann haben, Du kannst eine Ehefrau haben.
Ich möchte keine Ehefrau.
Du willst keine Ehefrau? Was willst Du dann?
Ich möchte einen Ehemann.
Du kannst keinen Ehemann haben.

Wieso sollte dieser Junge später mal keinen Ehemann haben, in 9 europäische Ländern gibt es bereits die Zivilehe und international gesehen, darf er in 14 Ländern zivilrechtlich heiraten. In 18 europäischen Ländern gibt es die Gleichstellung der nichtehelichen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und und in 9 europäischen Ländern gibt es bereits gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften für Homosexuelle.
Wo also liegt das Problem, dass dieses Kind nicht irgendwann seinen Worte Taten folgen lässt und seinen Eltern sagt: “Ich hab Euch bereits als Kind schon gesagt, dass ich keine Ehefrau möchte” :D

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http://www.rklambda.at/Rechtsvergleich/index.htm
 

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Wien stellt Ehe und EP bei Onlinereservierung gleich

Eingetragene Partnerschaft
Wien stellt Ehe und EP bei Onlinereservierung gleich
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) dankt Stadträtin Frauenberger

RKL - Rechtskomitee Lambda

Anfang April zeigte die Wiener Zeitung auf, dass in Wien nur (verschiedengeschlechtliche) Ehepaare Trauungstermine online reservieren können, nicht aber (gleichgeschlechtliche) einzutragende Paare. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, ist diesbezüglich an die Stadt Wien herangetreten und Stadträtin Sandra Frauenberger hat prompt reagiert.

Unter http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/ehe/standesamt/reservierung.html können verschiedengeschlechtliche Paare den Termin für die Eheschließung online reservieren, es wird dort nach Braut und Bräutigam gefragt. Bei der EP fehlt diese Möglichkeit (http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/partnerschaft/).

Das RKL ist daher an die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger herangetreten mit dem Ersuchen, (zeitnah) auch für die EP die Möglichkeit einer Onlinereservierung einzurichten.

Stadträtin Frauenberger reagierte prompt und informierte das RKL, dass bereits Budgetmittel für einen Neurelease samt Erweiterung für eingetragene PartnerInnenschaften und Traumhochzeiten genehmigt wurden und mit der Umsetzung gestartet wird.

„Wir danken Stadträtin Frauenberger für die vorbildliche rasche positive Erledigung“, freut sich der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Dr. Helmut Graupner, „Dessen ungeachtet zeigt dieser Fall wieder einmal wie aufwendig und unnötig das Sonderinstitut der eingetragenen Partnerschaft ist“, ergänzt Graupner, „Die Aufhebung des Eheverbots würde nicht nur dem Gleichheitsgrundsatz zum Durchbruch verhelfen sondern auch Verwaltungsaufwand sparen“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

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02.05.2013

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Neuerlich EUR 500,- Abschreckend genug für Milliardenkonzern

Diskriminierungsschutz Österreich

Berufungsgericht entscheidet neuerlich: EUR 500,- schrecken Milliardenkonzern ab

Dr. Helmut Graupner

Im Dezember 2010 hat der Verfassungsgerichtshof die Diskriminierung von Männern bei den Seniorenjahreskarten für gleichheitswidrig erklärt (15.12.2010, V 39/10). Letzten Herbst hat ein Wiener Gericht einem betroffenen Mann, neben den gegenüber Frauen zuviel bezahlten Beträgen, auch EUR 1.500,- Entschädigung für die erlittene Diskriminierung zugesprochen. Das Berufungsgericht hat diesen Betrag im Jänner auf EUR 500,- reduziert. Das sei für den milliardenschweren Konzern abschreckend genug.
In einem zweiten Fall hat dasselbe Berufungsgericht nun einen estinstanzlich zugesprochenen Ersatzbetrag von EUR 1.000,- mit der gleiche Begründung wieder auf EUR 500,– reduziert.

Der 1948 geborene Kläger hatte 2009 bis 2011 für seine Jahreskarten jeweils EUR 458,- bezahlt. Frauen im selben Alter erhielten die Jahreskarten um den halben Preis. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Verordnung der Verkehrsministerin zwar erst mit Ende 2011 aufgehoben, auf Grund des Vorrangs der entsprechenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie war diese Verordnung aber ohnehin nicht anzuwenden.

Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat daher dem Mann recht gegeben und ihm mit Urteil vom 5. Dezember 2012 (19 C 486/12g) den Betrag zugesprochen, den er mehr bezahlen musste als gleichaltrige Frauen (EUR 526,70,–) sowie die volle vom Kläger verlangte Entschädigung für die erlittene Diskriminierung in der Höhe von EUR 1.000,-, zuzüglich Zinsen. Das Bezirksgericht stellte klar, dass – neben dem Vermögensschaden – zumindest noch EUR 1.500,- an immateriellem Schadenersatz zustehen, und begründete das u.a. mit der Monopolstellung der Wiener Linien. Der Kläger war ihnen ausgeliefert und hatte nicht die Wahl, auf andere (nichtdiskriminierende) Anbieter auszuweichen.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat den Entschädigungsbetrag über Berufung der Wiener Linien jedoch auch in diesem Fall wieder radikal auf EUR 500,– gekürzt (LG ZRS Wien 20.02.2013, 63 R 7/13i). Das Berufungsgrericht bestätigte zwar, dass das EU-Recht verlange, dass der Schadenersatzbetrag abschreckend sein muss. EUR 500,– seien aber ausreichend, weil die Wiener Linien die verlangten EUR 1.000,– ebenso aus der Portokasse zahlen würden wie die EUR 500,- …

Weitere Fälle sind anhängig.

Entschädigungsanspruch für alle betroffenen Männer – Verjährung droht

Seit 1. Jänner 2012 erhalten auch Männer die ermäßigte Seniorenjahreskarte ab 60 Jahren. Alle bisherigen Urteile wie auch das nunmehrige Berufungsurteil aber bestätigen, dass die Wiener Linien den bis dahin diskriminierten Männern nicht nur den erhöhten Jahreskartenpreis zurückzahlen müssen sondern auch eine Entschädigung für die Diskriminierung zu leisten haben. Jeder Mann, der zwischen 60 und 65 eine Jahreskarte hatte, kann die Rückzahlung und die Entschädigung verlangen. Die Ansprüche verjähren drei Jahre nach der jeweiligen Zahlung. Um Verjährung zu vermeiden sollten Klagen so rasch als möglich eingebracht werden.
Rechtsschutzversicherungen decken solche Verfahren üblicherweise.

Das Gleiche gilt für die ÖBB bezüglich der Vorteilscard senior und für alle anderen Verkehrsunternehmen, die Männer und Frauen ungleich behandeln oder behandelt haben.

Dr. Helmut GRAUPNER
Rechtsanwalt

http://graupner.at

hg@graupner.at
Tel: 01 876 61 12
Mobil: 0676 309 47 37

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Wegen homophobem argentinischen Papst zusammengeschlagen

Pedro Robledo und sein Partner waren bei einem Freund zu einer Party im wohlhabenden Stadtteil San Isidro eingeladen. Da die Beiden den Veranstalter gut kannten, fühlten sie sich eigentlich sehr wohl, hielten Händchen und küssten sich auch mal.

Pedro Robledo San Isidro Buenos Aires

In der schönen großen Villa Beccar im Norden von Buenos Aires, waren ca. 200 Gäste geladen und plötzlich war es ein Kind, das sagte: “Wir sind hier in einem katholisches Land und Ihr seid abnormal”. “Ich bin ebenso katholisch und war auch bei der Kommunion”, entgegnete Pedro lachend”. “Der argentinische Papst Franziskus sagt, ihr seid verdammt und abnormal und müsst Euch verstecken!”, fuhr der kleine Junge fort.

Plötzlich tauchte dann ein 19jähriger Junge auf und gab der Diskussion, für seine Verhältnisse die richtige Antwort, und brach dem 21jährigen Pedro das Nasenbein. “Der Papst ist Argentinier und Ihr seid eine Schande” fuhren die Beiden fort und rempelten, schrien und beleidigten sie weiter.

Pedro Robledo wegen Papst geschlagen

Steh auf Du Schwuchtel, riefen die beiden Brüder weiter, doch Pedro konnte sie nicht mehr hören, weil er bereits bewusstlos am Boden lag. Nachdem der Krankenwagen eintraf und den Bewusstlosen in das Spital brachten, vergingen 4 Stunden, bis er aus seiner Bewusstlosigkeit aufwachte.

Der Arzt im Krankenhaus meinte zu Robledo, dass der Vorfall nur geschehen wäre, weil sie öbzon in der Öffentlichkeit geküsst hätten und stellte den Befund auf eine Prellung Aufgrund eines Sturzes aus grosse Höhe aus.

Schlimm ist nur, dass diese Vorfälle egal ob in Südamerika oder sonst irgendwo, im Namen der Kirche passieren. Die Föderation von Lesben, Homosexuellen, Bisexuellen und Transsexuellen, auch Einer der Bescherdeführer in diesem Fall, fordern endlich Schutzmassnahmen in Form von Gesetzen zu verankern, damit solche Angriffe gegen LGBT verhindern zu können. Die Übergriff gegen Menschen mit andere sexuellen Orientierung wären ein ernstes Thema und sehr bedenklich.

Via Twitter drückten viele Menschen ihre Anteilnahme aus, darunter auch der Bürgermeister von Buenos Aires, der seine Unterstützung zusagte.

Der Angreifer des besagten Abends, wurde als Juan Ignacio Amenabar identifiziert, der bislang von keiner Polizeidienstelle aufgesucht wurde, weil diese erst gar nicht erschienen waren.

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Neuauflage der Demo Erstklassige Rechte am 22.3.2013

Ende 2009 demonstrierten tausende Menschen, um für eine völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare einzutreten. “Erstklassige Rechte” hieß diese Demo. Es war kurz vor Beschlussfassung des Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft. Schon damals machten die Organisator_innen darauf aufmerksam, dass zahllose Diskriminierungen bestehen bleiben.

Neuauflage der Demo Erstklassige Rechte

Mittlerweile geben vor allem Gerichtshöfe unserer damaligen Kritik recht: Egal ob “Bindestrichverbot” bei Doppelnamen, Trauzeug_innen-Verbot, Ja-Wort-Verbot oder – wie zuletzt in Straßburg – das Verbot der Stiefkindadoption: Diskriminierungen fallen! Aber sie fallen nicht weil die Politik diese beseitigt, sondern weil Betroffene klagen und Recht bekommen.

Auch nach dem letzten Urteil hat Justizministerin Beatrix Karl angekündigt, nur das Gerichtsurteil umzusetzen. Andere Diskriminierungen werden nicht beseitigt. Zahlreiche Politiker_innen der ÖVP und der FPÖ fühlten sich bemüssigt, weiter gegen die Gleichstellung homosexueller Paare zu wettern, etwa der oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer in einem Interview in Der Standard oder H.C. Strache auf seiner Facebook-Seite.

Wir wollen am 22.3. erneut ein Zeichen setzen!
Erstklassige Rechte II – Für eine völlige Gleichstellung jetzt!
Gegen trans- und homophobe Politik!

Das Rechtskomitee Lambda, der Verein FAmOs – Familien Andersrum Österreich und die Grünen Andersrum haben sich zusammengetan, um eine Neuauflage der Demo “Erstklassige Rechte” ins Leben zu rufen!

Du bist herzlich eingeladen mit teilzunehmen und mit auf zu rufen, in deinem/eurem Netzwerk einzuladen und an der Demo teilzunehmen!

Wir würden uns darüber sehr freuen und bitte um rasche Antwort an erik.accart-huemer@gruene.at, der die Liste der Mit-Aufrufenden betreut.

Ablauf

16:30 Treffpunkt ÖVP-Zentrale, Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien (gegenüber Rathaus)
17:00 Demozug Lichtenfelsgasse – Landesgerichtsstrasse – Justizministerium – Parlament
18:00 Abschlusskundgebung Parlament

Mit lieben Grüßen

Rechtskomitee Lambda, FAmOs, Die Grünen Andersrum

Quelle: Homosexuelle Aktion Vorarlberg

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